Security in Holzwickede und Dortmund

Sicherheitsdienste gibt es für Objekte, für Veranstaltungen und für Personen. Dabei wird zwischen öffentlichen Wachdiensten wie der Polizei und privaten Sicherheits-Dienstleistern unterschieden. Aus Kostengründen werden die Sicherheitsdienste zunehmend an Privatunternehmen vergeben. Die Sicherheits-Dienstleistungen gehören neben Reinigungsdiensten zu den bedeutendsten Bestandteilen eines modernen Facility-Managements.

 

Die verschiedenen Bereiche des Sicherheitsdienstes

  • Objektschutz: Verschiedene Objekte werden durch speziell ausgebildetes Personal vor möglichen Gefahren geschützt.
  • Konferenzschutz und Veranstaltungsservice: Dazu gehören neben Einlasskontrollen und Kassenkontrollen auch Ordnerdienste und Crowd Management nach § 43 Abs.4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung MVStätt).
  • Brandschutz: Die Aufgaben des Sicherheitsdiensts im Brandschutz bestehen in Brand Sicherheitswache, Sprinklerproben und Feuerwehrparallelaufschaltungen.
  • Revierdienst: Streifendiensteinheiten begehen oder befahren ein festgelegtes Revier und übernehmen das Auf- und Verschließen von Objekten.
  • Alarmaufschaltung: Dabei werden Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssysteme gemäß den VDS-Richtlinien aufgeschaltet und eventuellen Alarmen nachgegangen.
  • Personenschutz: das klassische Beispiel für Security-Dienste – Personen werden vor unterschiedlichen Gefahren beschützt.
  • Ladenüberwachung: Security-Personal schützt den Einzelhandel vor Diebstahlsdelikten.
  • Flughafendienstleistungen: Security-Mitarbeiter übernehmen die Außenhaut Bewachung und Objektschutz, die Kontrolle der Fluggäste, des Gepäcks und des Personals.
  • Pförtner-Tätigkeiten: Dabei übernehmen die Security-Mitarbeiter den Empfang und die Kontrolle von Angestellten, Besucher, Kunden und Lieferanten.
  • Geld- und Werttransporte: Für einen Werttransport durch einen Security-Dienst werden spezielle sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen.

Security in Holzwickede und Dortmund – rechtliche Grundlagen

Um überhaupt im Sicherheitsdienst tätig werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dieses sind in Paragraf 34 A der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung festgelegt. Die Rechte der Mitarbeiter von privaten Securitydiensten sind die gleichen wie die Rechte, die jedem Bürger zustehen, das sogenannte Jedermannsrecht“ nach Paragraf 127 Abs. 1 StPO (vorläufige Festnahme), Notwehr (Paragraf 32 StGB), und Notstand. Wenn durch einen Dienstvertrag eine Übertragung der Rechte geregelt worden ist, treffen auch die Besitzdienrechte § 860 BGB und das Hausrecht, zu. Daneben gibt es auch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten (Bundeswehr, Luftverkehr und Kernkraftwerke).

Unsere Security-Mitarbeiter in NRW

Laut  § 12 BewachV dürfen die Uniformen im Security-Dienst nicht mit denen von Streitkräften oder behördlichen Verzugsorganen verwechselt werden. Auch dürfen keine Abzeichen verwendet werden, bei denen Verwechslungsgefahr vorliegt. Die Sicherheit Mitarbeiter, die ihren Dienst in einem eingezäunten Anwesen antreten, müssen die Dienstkleidung tragen. Wenn unsere Security-Mitarbeiter im Außendienst tätig sind, müssen sie sich durch einen offen getragenen Beschäftigungsausweis erkennbar machen.

 

Besonders Objekte mit einem erhöhten Schutzbedarf haben einen eigenen Sicherheitsdienst. Zu diesen Objekten gehören neben Kasernen und Munitionsdepots auch Lager mit hochwertigen Waren oder Gefahrgut und verschiedene Energieanlagen. Daneben werden besonders Bahnhöfe, Verkehrsmittel, Häfen und Flughäfen verstärkt durch Security Dienste bewacht. Zu den besonders schützenswerten Objekten gehören neben gefährdeten Privatgebäuden auch Botschaften, Museen und andere öffentliche Einrichtungen.

Doch nicht nur Objekte werden von Security Personal geschützt, sondern Sicherheitsdienste werden auch bei großen Menschenmengen eingesetzt, wie zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, in Diskotheken, Kaufhäusern und überall dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen.